organisierte Tätergruppen und ihre kriminellen Aktivitäten,
BGBl. III Nr. 97/2019
Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China
Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
ARTIKEL 1
Die beiden Seiten werden bei der Vorbeugung und Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität zusammenarbeiten.
Diese Zusammenarbeit umfaßt den Informationsaustausch über:
- Strichaufzählung
- Strichaufzählungneue Methoden und Vorgangsweisen, die von den kriminellen Tätergruppen angewendetwerden.
Diese Zusammenarbeit umfaßt weiters die Bekämpfung
- Strichaufzählungdes illegalen Handels mit Waffen, nuklearem und radioaktivem Material sowie explosivenSubstanzen,
- Strichaufzählungder Herstellung, Verbreitung und der Fälschung von Zahlungsmitteln und Banknoten,
- Strichaufzählungdes illegalen Handels mit Kunstgegenständen und Antiquitäten,
- Strichaufzählungder Kraftfahrzeugverschiebung,
- Strichaufzählungder Wirtschafts- und Finanzkriminalität,
- Strichaufzählungdes Menschenhandels und der Schlepperei und
- Strichaufzählungder Geldwäsche.
Diese Zusammenarbeit umfaßt auch den Informationsaustausch über Rechtsvorschriften und wissenschaftliche Aktivitäten bei der Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität.