BGBl. II Nr. 612/2020
Transparenzdatenbank – Mitteilungsverordnung für Haftungen und Fremdkapital
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Mitteilung von Leistungen über Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und verbilligten Fremdkapitalzinsen (Transparenzdatenbank – Mitteilungsverordnung für Haftungen und Fremdkapital)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Leistungen im Sinne des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera e, TDBG 2012 sind ab dem 1. Jänner 2021 mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht bezieht sich auf Leistungen, die ab diesem Zeitpunkt gewährt werden.