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BGBl. I Nr. 173/2021

kundgemacht 27.08.2021 RIS↗Parlament↗
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz
Kundmachung BGBl. I Nr. 173/2021× zu Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz (Bund – OÖ) neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 16.07.2021 · idF BGBl. I Nr. 173/2021 Art. 1↗RIS↗

Artikel 1

Zielsetzungen

Hauptzielsetzung dieser Vereinbarung ist es, für den weiterhin zunehmenden Ziel- und Quellverkehr mit dem PKW (Individualverkehr) von und nach Linz sowie vom Umland durch Linz ins Umland ein attraktives Alternativangebot im öffentlichen Personennah- und -regionalverkehr (ÖPNRV) bereit zu stellen, Marktanteile für den ÖPNRV zu gewinnen und eine zusätzliche Schieneninfrastruktur unter adäquater Nutzung vorhandener Infrastrukturen zu schaffen und sinnvoll zu nutzen. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, durch die verstärkte Nutzung des öffentlichen Verkehrs und den Einsatz von elektrisch betriebenen Verkehrsmitteln einen Beitrag zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung sowie zur Dekarbonisierung des Verkehrs (und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele) zu leisten.