Absatz eins,Folgende Staaten haben Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben: Volksrepublik Korea, Eritrea
BGBl. II Nr. 141/2023
Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend jene Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
- Absatz 2,Die Kundmachung vom 8. Oktober 2002, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 374 aus 2002,, wird hiermit gegenstandslos.