BGBl. I Nr. 113/2023
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2022
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2022
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2022 wird die Genehmigung erteilt.