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BGBl. II Nr. 271/2024

kundgemacht 07.10.2024 RIS↗
Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin
Kundmachung BGBl. II Nr. 271/2024× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Aufgabenübertragung an die Staatssekretärin neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 08.10.2024 · idF BGBl. II Nr. 271/2024 Art. 1↗RIS↗

Folgende Aufgabenbereiche werden mit Wirksamkeit vom 3. Oktober 2024 gemäß Artikel 78, Absatz 3, des Bundes-Verfassungsgesetzes der Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Claudia Plakolm zur Besorgung übertragen:

  1. Ziffer eins
    Jugendpolitik:
    Jugendpolitische Grundsatzabteilung; außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugenderziehung; Jugendförderung; Freizeitpädagogik; Jugendschutz; Jugendforschung inkl. Jugendbericht; Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG), Bundes-Jugendvertretungsgesetz (B-JVG); informelle und non-formale Bildung im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit; nationale und internationale Jugendinformation; Medien-Jugend-Info (MJI); Medienpädagogik und Medienkompetenz; Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen (BuPP).
    Kompetenzzentrum Jugend: Österreichische Jugendstrategie; Jugendscreening; Jugenddialog; Informationsgesellschaft; Österreichisches Jugendportal; Jugendarbeitsforschung; Partizipation; Prävention und Gesundheitsförderung; No-Hate-Speech.
    europäische und internationale Familien- und Jugendpolitik:
    alle Angelegenheiten internationaler Jugendpolitik (EU, Europarat, UNO, OECD u.a.); Koordination der internationalen und europäischen Angelegenheiten der Sektion für den Bereich der Jugendpolitik; Gremialarbeit und nationale Implementierung von EU-Programmen (wie Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps, etc.); bi- und multilaterale Netzwerkarbeit (Jugendaustausch, Kulturabkommen, Besucherdienst, HOPE 87); Kofinanzierung internationaler Jugendprojekte.
    Nicht umfasst ist die Zuständigkeit für Angelegenheiten der so genannten Sekten und Bundesstelle für Sektenfragen sowie die Extremismusprävention.
  2. Ziffer 2
    Angelegenheiten des Zivildienstes
  3. Ziffer 3
    Angelegenheiten der Digitalisierung einschließlich der staatlichen Verwaltung für das Service und die Interaktion mit Bürgern und Unternehmen.
    Allgemeine Digitalisierungsstrategie. Angelegenheiten des E-Governments. Koordination und zusammenfassende Behandlung in Angelegenheiten der Informationstechnologien. Allgemeine Angelegenheiten einschließlich der Koordination, der Planung und des Einsatzes der automationsunterstützten Datenverarbeitung sowie der Beurteilung von Anwendungen der automationsunterstützten Datenverarbeitung unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit und des ressortübergreifenden Wirkungscontrollings sowie der Verwaltungsreform und des Datenschutzes. Koordination in Angelegenheiten der elektronischen Informationsübermittlung. Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems. Bereitstellung des Rechtsinformationssystems und des E -Rechts.