BGBl. I Nr. 146/2024
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Bund – Vorarlberg)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Artikel 1
Gegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit und Kostenteilung zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich des Ausbaus der Rheinstrecke Illmündung bis Bodensee von Rheinkilometer 65.0 (Illmündung) bis Rheinkilometer 91.0 (Mündung in den Bodensee), insbesondere durch Erhöhung der Abflusskapazität von 3.100 m³/s auf 4.300 m³/s („Gemeinsames Werk“ des vierten Staatsvertrags).