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BGBl. I Nr. 55/2025

kundgemacht 07.10.2025 RIS↗Parlament↗
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2024
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2024
Kundmachung BGBl. I Nr. 55/2025× zu Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2024×

Änderungen durch diese Kundmachung

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2024 neu § 0↗RIS↗
Art. 1neu
in Kraft ab 08.10.2025 · idF BGBl. I Nr. 55/2025 Art. 1↗RIS↗

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2024 wird die Genehmigung erteilt.