BGBl. I Nr. 62/2025
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 10 Abs. 1 Z 1 des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes verfassungswidrig war
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 10 Abs. 1 Z 1 des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes verfassungswidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass § 10 Abs. 1 Z 1 des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes verfassungswidrig war
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 7. Oktober 2025, G 62/2025-12, dem Bundeskanzler zugestellt am 15. Oktober 2025, zu Recht erkannt:
„§ 10 Absatz eins, Ziffer eins, des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2017,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2023, war verfassungswidrig.“