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BGBl. III Nr. 48/2026

kundgemacht 05.05.2026 RIS↗
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Änderung und Ergänzung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte an der gemeinsamen Staatsgrenze und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Änderung und Ergänzung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte an der gemeinsamen Staatsgrenze und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
Kundmachung BGBl. III Nr. 48/2026× zu Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn) 4 § 0↗RIS↗
Art. 1geändertAbs 1, lit g (entfallen), lit s (neu), lit t (neu), lit u (neu), lit v (neu), lit w (neu), lit x (neu), lit y (neu), lit z (neu) · umnummeriert: Abs 1 lit g, lit h, lit i, lit j, lit k, lit l, lit m, lit n, lit o, lit p, lit q, lit r
in Kraft 01.02.2015 – 30.04.2026 · idF BGBl. III Nr. 184/2015 · danach: BGBl. III Nr. 48/2026 Art. 1↗RIS↗
in Kraft ab 01.05.2026 · idF BGBl. III Nr. 48/2026 Art. 1↗RIS↗
Artikel 1
Grenzübergänge mit internationaler oder regionaler Bedeutung
(1) Die Vertragsparteien können im Falle der Wiedereinführung der Grenzkontrolle an den Binnengrenzen im Sinne der Artikel 23 25 ff Schengener Grenzkodex an folgenden Grenzübergängen Grenzabfertigungsstellen einrichten:
a) an der Autobahngrenzübergangsstelle Nickelsdorf I – Hegyeshalom zwischen Grenzstein A29/1a und A29/2a eine österreichische und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
… 4 unveränderte Absätze
b) an der Autobahngrenzübergangsstelle Nickelsdorf I – Hegyeshalom (LKW-Terminal Nord und Süd) zwischen Grenzstein A29/1 und A29/3 eine österreichische und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich
c) an der Straßengrenzübergangsstelle Nickelsdorf II – Hegyeshalom beim Grenzstein A29 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
d) an der Straßengrenzübergangsstelle Halbturn – Várbalog (Albertkazmerpuszta) beim Grenzstein A42 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
e) an der Straßengrenzübergangsstelle Andau – Jánossomorja beim Grenzstein A56 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
f) an der Straßengrenzübergangsstelle Pamhagen – Fertöd beim Grenzstein A69 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
g) an der Straßengrenzübergangsstelle Mörbisch – Fertörákos beim Grenzstein B2/4 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
h g) an der Straßengrenzübergangsstelle Klingenbach – Sopron beim Grenzstein B9/24 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
i h) an der Straßengrenzübergangsstelle Deutschkreuz – Kophaza zwischen den Grenzsteinen B46/2a und B46/2c eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
j i) an der Straßengrenzübergangsstelle Lutzmannsburg – Zsira beim Grenzstein B77/2 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
k j) an der Straßengrenzübergangsstelle Rattersdorf – Köszeg beim Grenzstein B101a eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
l k) an der Straßengrenzübergangsstelle Rechnitz – Bozsok beim Grenzstein C5 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
m l) an der Straßengrenzübergangsstelle Schachendorf – Bucsu zwischen den Grenzsteinen C12/7a und C12/7b eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
n m) an der Straßengrenzübergangsstelle Deutsch Schützen – Pornóapáti beim Grenzstein C36 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
o n) an der Straßengrenzübergangsstelle Eberau – Szentpéterfa beim Grenzstein C48c eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
p o) an der Straßengrenzübergangsstelle Heiligenbrunn – Pinkamindszent beim Grenzstein C62 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
q p) an der Straßengrenzübergangsstelle Heiligenkreuz – Rábafüzes beim Grenzstein C98 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
r q) an der Straßengrenzübergangsstelle zwischen den Wirtschaftsparks Heiligenkreuz und Szentgotthárd zwischen den Grenzsteinen C99/2a und C99/2b eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
s r) an der Straßengrenzübergangsstelle Mogersdorf (Zollhausstrasse) – Szentgotthárd beim Grenzstein C104a eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns.
s) an der Straßengrenzübergangsstelle Heiligenkreuz (M80-S7 Autobahn) - Szentgotthárd (Autobahn) zwischen Grenzstein C98/4 und C98/5 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
t) an der Straßengrenzübergangsstelle Rattersdorf - Kőszeg (B61a) zwischen Grenzstein B101/2–B101/3 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
u) an der Straßengrenzübergangsstelle Ritzing (Récény) (Helenenschacht/ Ilona-akna) - Sopron (Brennbergbánya) beim Grenzstein B32/20 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
v) an der Straßengrenzübergangsstelle Nikitsch (Füles) - Sopronkövesd zwischen Grenzstein B62/3-B62/4 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
w) an der Straßengrenzübergangsstelle Nikitsch (Füles) - Zsira beim Grenzstein B70 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
x) an der Straßengrenzübergangsstelle Eisenberg (Csejke) - Vaskeresztes beim Grenzstein C27 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
y) an der Straßengrenzübergangsstelle Deutsch Schützen (Németlövő) - Horvátlövő beim Grenzstein C32/6 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
z) an der Straßengrenzübergangsstelle Gaas (Pinkakertes) - Szentpéterfa beim Grenzstein C52 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns.
(2) Die Zonen für die Durchführung der Grenzkontrolle sowie die sonstigen Modalitäten der Grenzabfertigung sind in der Anlage festgelegt.