BGBl. III Nr. 48/2026
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Änderung und Ergänzung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte an der gemeinsamen Staatsgrenze und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Änderung und Ergänzung der Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der ungarischen Regierung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte an der gemeinsamen Staatsgrenze und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr
Änderungen durch diese Kundmachung
Vereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn)
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§ 0↗RIS↗
Art. 1geändertAbs 1, lit g (entfallen), lit s (neu), lit t (neu), lit u (neu), lit v (neu), lit w (neu), lit x (neu), lit y (neu), lit z (neu) · umnummeriert: Abs 1 lit g, lit h, lit i, lit j, lit k, lit l, lit m, lit n, lit o, lit p, lit q, lit r
Artikel 1
Grenzübergänge mit internationaler oder regionaler Bedeutung
(1) Die Vertragsparteien können im Falle der Wiedereinführung der Grenzkontrolle an den Binnengrenzen im Sinne der Artikel 23 25 ff Schengener Grenzkodex an folgenden Grenzübergängen Grenzabfertigungsstellen einrichten:
a) an der Autobahngrenzübergangsstelle Nickelsdorf I – Hegyeshalom zwischen Grenzstein A29/1a und A29/2a eine österreichische und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
… 4 unveränderte Absätze
b) an der Autobahngrenzübergangsstelle Nickelsdorf I – Hegyeshalom (LKW-Terminal Nord und Süd) zwischen Grenzstein A29/1 und A29/3 eine österreichische und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich
c) an der Straßengrenzübergangsstelle Nickelsdorf II – Hegyeshalom beim Grenzstein A29 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
d) an der Straßengrenzübergangsstelle Halbturn – Várbalog (Albertkazmerpuszta) beim Grenzstein A42 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
e) an der Straßengrenzübergangsstelle Andau – Jánossomorja beim Grenzstein A56 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
f) an der Straßengrenzübergangsstelle Pamhagen – Fertöd beim Grenzstein A69 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns
s) an der Straßengrenzübergangsstelle Heiligenkreuz (M80-S7 Autobahn) - Szentgotthárd (Autobahn) zwischen Grenzstein C98/4 und C98/5 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
t) an der Straßengrenzübergangsstelle Rattersdorf - Kőszeg (B61a) zwischen Grenzstein B101/2–B101/3 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
u) an der Straßengrenzübergangsstelle Ritzing (Récény) (Helenenschacht/ Ilona-akna) - Sopron (Brennbergbánya) beim Grenzstein B32/20 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
v) an der Straßengrenzübergangsstelle Nikitsch (Füles) - Sopronkövesd zwischen Grenzstein B62/3-B62/4 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
w) an der Straßengrenzübergangsstelle Nikitsch (Füles) - Zsira beim Grenzstein B70 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
x) an der Straßengrenzübergangsstelle Eisenberg (Csejke) - Vaskeresztes beim Grenzstein C27 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
y) an der Straßengrenzübergangsstelle Deutsch Schützen (Németlövő) - Horvátlövő beim Grenzstein C32/6 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns;
z) an der Straßengrenzübergangsstelle Gaas (Pinkakertes) - Szentpéterfa beim Grenzstein C52 eine österreichische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich und eine ungarische Grenzabfertigungsstelle auf dem Staatsgebiet Ungarns.
(2) Die Zonen für die Durchführung der Grenzkontrolle sowie die sonstigen Modalitäten der Grenzabfertigung sind in der Anlage festgelegt.