BGBl. Nr. 88/1927
Protokoll, betreffend die Internationale Konvention vom 7. Juni 1905
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Die Absätze 3 und 4 des Artikels 10 der Internationalen Konvention vom 7. Juni 1905, betreffend die Schaffung des Internationalen landwirtschaftlichen Instituts, werden durch den folgenden Text ersetzt:
Anmerkung, es folgt der Text)
Das gegenwärtige Protokoll tritt am 1. Jänner 1927 in Kraft.