dRGBl. I S 351/1941
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
Die Amtsgerichte, denen auf Grund des Paragraph 4, Satz 2 Halbsatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Binnenschiffahrtssachen die Verhandlung und Entscheidung von Binnenschiffahrtssachen zugewiesen wird, führen bei der Verhandlung und Entscheidung der Binnenschiffahrtssachen die Bezeichnung „Schiffahrtsgerichte“.