die Eintrittspreisermäßigung für Schwerkriegsbeschädigte bei kulturellen Veranstaltungen,
RVBl. S 4/1944
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
römisch eins. Vergünstigungen.
Der Schwerkriegsbeschädigtenausweis gilt für folgende Vergünstigungen, soweit sie dem einzelnen Schwerkriegsbeschädigten oder Gleichstehenden zuerkannt worden sind:
- Litera a
- Litera bdie bevorzugte Abfertigung vor Amtsstellen,
- Litera cdie Benutzung der 2. Wagenklasse mit Fahrausweis 3. Klasse bei Eisenbahnfahrten,
- Litera ddie unentgeltliche Beförderung des ständigen Begleiters oder Führhundes bei Eisenbahnfahrten, Fahrten mit Kraftposten, im Straßenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Kraftomnibussen und im S-Bahnverkehr in Berlin und Hamburg sowie die Eintrittspreisermäßigung für den ständigen Begleiter bei kulturellen Veranstaltungen,
- Litera edie unentgeltliche Beförderung im Straßenbahnverkehr, im Ortslinienverkehr mit Kraftomnibussen und im S-Bahnverkehr in Berlin und Hamburg.