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Schwerkriegsbeschädigtenausweis

Fassungen (Gesetz)
ab 26.01.1944 — RVBl. S 4/1944 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute26.01.1944 RVBl. S 4/1944 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Schwerkriegsbeschädigtenausweis

Kundmachungsorgan

RVBl. S 4/1944

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

26.01.1944

Außerkrafttretensdatum

Index

68/02 Sonstiges Sozialrecht

Langtitel

Bestimmungen über den Schwerkriegsbeschädigtenausweis.

Erlaß vom 19. Januar 1944, Zl. VIII b 102/44 A, betreffend

Bestimmungen über den Schwerkriegsbeschädigtenausweis

StF: RVBl. Nr. 1/1944

Präambel/Promulgationsklausel

Um den Schwerkriegsbeschädigten und Gleichstehenden die Inanspruchnahme der ihnen zuerkannten Vergünstigungen zu erleichtern und gleichzeitig die Verwaltung zu vereinfachen, wird an Stelle der einzelnen Ausweise, die bisher für die verschiedenen Vergünstigungen ausgestellt wurden, ein

einheitlicher “Schwerkriegsbeschädigtenausweis” eingeführt. ... Anmerkung, , gegenstandslos)

Anmerkung

Dokumentalistisch wurden die einzelnen Unterabschnitte I bis VIII
als Artikel erfaßt.

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2025

Gesetzesnummer

10008109

Dokumentnummer

NOR11008259

alte Dokumentnummer

N6194415900R

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/rvbl_s/1944/4/P0/NOR11008259