Norm Schwerkriegsbeschädigtenausweis× ▾ ‹›Gliederung Schwerkriegsbeschädigtenausweis Fassungen (Gesetz) ab 26.01.1944 — RVBl. S 4/1944 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute26.01.1944 RVBl. S 4/1944 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.01.1944 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1I. Vergünstigungen.Art. 2II. Personenkreis.Art. 3III. Art des Ausweises.Art. 4IV. Ausstellung des Ausweises.Art. 5V. Entscheidung über Beschwerden.Art. 6VI. Benutzung der Abteile für Schwerkriegsbeschädigte im Eisenbahnverkehr.Art. 7VII. Ausweisvordrucke.VIII. Übergangsbestimmungen.Art. 8AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3