(5)Absatz 5,Zur Vereinfachung der Verwaltung und zur Entlastung der beamteten Ärzte wird der ... (Anm.: gegenstandslos) anweisen, der für ihren Sitz zuständigen Hauptfürsorgestelle (in den ... (Anm.: gegenstandslos) dem Hauptversorgungsamt Wien) mit größter Beschleunigung ein Verzeichnis der von ihnen ausgestellten Begleiterausweise mit den dort vorliegenden ärztlichen Zeugnissen zu übersenden, und zwar getrennt nach Kriegsbeschädigten, bei denen der Arzt die Notwendigkeit eines ständigen Begleiters für Lebenszeit bescheinigt hat und daher eine ärztliche Nachprüfung entfällt, und Kriegsbeschädigten, bei denen eine ärztliche Nachprüfung in Frage kommt. Die Hauptfürsorgestelle (Hauptversorgungsamt Wien) teilt den zuständigen Fürsorgestellen für Kriegsbeschädigte ihres Bereichs (das Hauptversorgungsamt Wien den Versorgungsämtern) alsbald Auszüge aus dem Verzeichnis unter Beifügung der ärztlichen Zeugnisse mit. Da der Bezirk der Hauptfürsorgestelle sich mit dem Bezirk der ... (Anm.: gegenstandslos) nicht immer deckt und nicht selten Teilgebiete mehrerer Hauptfürsorgestellen zu einem ... (Anm.: gegenstandslos) gehören, werden in dem an die Hauptfürsorgestelle des Sitzes der ... (Anm.: gegenstandslos) zu übersendenden Verzeichnis auch Kriegsbeschädigte anderer Hauptfürsorgestellen enthalten sein. In diesem Falle hat die Hauptfürsorgestelle den anderen beteiligten Hauptfürsorgestellen zur Weitergabe an ihre Fürsorgestellen Auszüge aus dem Verzeichnis mit den dazugehörigen ärztlichen Zeugnissen zu übersenden. Entsprechendes gilt, wenn für die Ausstellung der neuen Ausweise nicht die Fürsorgestellen für Kriegsbeschädigte, sondern andere Behörden zuständig sind.Zur Vereinfachung der Verwaltung und zur Entlastung der beamteten Ärzte wird der ... Anmerkung, , gegenstandslos) anweisen, der für ihren Sitz zuständigen Hauptfürsorgestelle (in den ... Anmerkung, , gegenstandslos) dem Hauptversorgungsamt Wien) mit größter Beschleunigung ein Verzeichnis der von ihnen ausgestellten Begleiterausweise mit den dort vorliegenden ärztlichen Zeugnissen zu übersenden, und zwar getrennt nach Kriegsbeschädigten, bei denen der Arzt die Notwendigkeit eines ständigen Begleiters für Lebenszeit bescheinigt hat und daher eine ärztliche Nachprüfung entfällt, und Kriegsbeschädigten, bei denen eine ärztliche Nachprüfung in Frage kommt. Die Hauptfürsorgestelle (Hauptversorgungsamt Wien) teilt den zuständigen Fürsorgestellen für Kriegsbeschädigte ihres Bereichs (das Hauptversorgungsamt Wien den Versorgungsämtern) alsbald Auszüge aus dem Verzeichnis unter Beifügung der ärztlichen Zeugnisse mit. Da der Bezirk der Hauptfürsorgestelle sich mit dem Bezirk der ... Anmerkung, , gegenstandslos) nicht immer deckt und nicht selten Teilgebiete mehrerer Hauptfürsorgestellen zu einem ... Anmerkung, , gegenstandslos) gehören, werden in dem an die Hauptfürsorgestelle des Sitzes der ... Anmerkung, , gegenstandslos) zu übersendenden Verzeichnis auch Kriegsbeschädigte anderer Hauptfürsorgestellen enthalten sein. In diesem Falle hat die Hauptfürsorgestelle den anderen beteiligten Hauptfürsorgestellen zur Weitergabe an ihre Fürsorgestellen Auszüge aus dem Verzeichnis mit den dazugehörigen ärztlichen Zeugnissen zu übersenden. Entsprechendes gilt, wenn für die Ausstellung der neuen Ausweise nicht die Fürsorgestellen für Kriegsbeschädigte, sondern andere Behörden zuständig sind.