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Kundmachungen zu Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz××
BGBl
BGBl. Nr. 278/1949 Verordnung kundgemacht 31.12.1949
278. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz.
Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetzneu