572. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig war
VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge im § 131a Abs. 1 erster Satz des GSVG verfassungswidrig warneu