573. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß der erste und der zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984 verfassungswidrig waren
VfGH-Ausspruch, dass der erste und zweite Satz des § 13 Abs. 2 des Ärztegesetzes 1984 verfassungswidrig warenneu