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Kundmachungen zu Verbot der Einräumung eines Fruchtgenussrechts an einer Liegenschaft als Entgelt für die Kreditgewährung××
BGBl
JGS Nr. 1305/1816 in Kraft ab 24.12.1816
Verbot der Einräumung eines Fruchtgenussrechts an einer Liegenschaft als Entgelt für die Kreditgewährungneu