Verordnung des Ministers des Innern, betreffend den Umfang der Prüfungsgegenstände bei der Prüfung der Aerzte und Thierärzte zur Erlangung einer bleibenden Anstellung im öffentlichen Sanitätsdienste bei den politischen Behörden
Physikatsprüfungsverordnung – 1. Ergänzungneu