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Kundmachungen zu Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens××
BGBl
BGBl. III Nr. 135/1999 Sonstiges kundgemacht 27.07.1999
135. Übereinkommen über die Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürens samt Anhang und Erklärung der Republik Österreich
Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zweck des Aufspürensneu