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Norm
Schutz der Unterseekabel
Fassungen
Art. 1 Schutz der Unterseekabel
BGBl
Art. 1 Schutz der Unterseekabel
Judikatur
Art. 1 Schutz der Unterseekabel
Art. 1 Schutz der Unterseekabel
Kundmachungen zu
Schutz der Unterseekabel
×
alle §§
Art. 1
Art. 2
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Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 90/1934
Verordnung
kundgemacht 27.06.1934
Verordnung der Bundesregierung vom 8. Juni 1934, womit die Staaten bezeichnet werden, die als dem Übereinkommen vom 14. März 1884 zum Schutze der Unterseekabel beigetreten anzusehen sind.
Schutz der Unterseekabel
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