390. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass der Abschnitt „Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)“ der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig war
VfGH-Ausspruch, dass der Abschnitt "Senat VI (Verwaltungsgerichtshof)" der Geschäftsverteilung der Berufungskommission beim Bundeskanzleramt gesetzwidrig warneu