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Norm
Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
Fassungen
Art. 1 Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
BGBl
Art. 1 Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
Judikatur
Art. 1 Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
Art. 1 Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
Kundmachungen zu
Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
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alle §§
Art. 1
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 204/1952
Kundmachung
kundgemacht 28.11.1952
204. Kundmachung: Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
neu