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BGBl. II Nr. 315/2012

kundgemacht 25.09.2012 RIS↗
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke und Änderung der Verordnung über das Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst
Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke erlassen und die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über das Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 315/2012× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke neu § 0↗RIS↗
Art. 1 § 1neu
in Kraft ab 01.10.2012 · idF BGBl. II Nr. 315/2012 Art. 1 § 1↗RIS↗

Paragraph eins,

Vereinnahmte Erlöse aus Veräußerungen von Ehrengeschenken, die Bediensteten im Bereich des Bundesministeriums für Inneres übergeben wurden, hat die Bundesministerin für Inneres zur Linderung von Notlagen zu verwenden, in die Bedienstete im Bereich des Bundesministeriums für Inneres unverschuldet geraten sind.