BGBl. II Nr. 105/2018
Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht sowie Änderung der Bekanntmachungen betreffend die Lehrpläne für den Religionsunterricht an Handelsakademien und Handelsschulen
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht sowie Bekanntmachung, mit der die Bekanntmachungen betreffend die Lehrpläne für den Religionsunterricht an Handelsakademien und Handelsschulen geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 1geändertZ 2a (neu)
… 3 unveränderte Absätze
Artikel I
§ 1.
Für die Handelsakademien sowie deren Sonderformen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
1. Handelsakademie (Anlage A1)
2. Handelsakademie für Berufstätige (Anlage A1B)
2a. Handelsakademie Digital Business (Anlage A1DB)
3. Zweisprachige Handelsakademie (Anlage A2)
… 3 unveränderte Absätze
4. Aufbaulehrgang an Handelsakademien (Anlage A3)
5. Kolleg an Handelsakademien (Anlage A4)
6. Kolleg an Handelsakademien für Berufstätige (Anlage A4B)