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Norm
Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
Fassungen
Art. 1 § 1 Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
BGBl
Art. 1 § 1 Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
Judikatur
Art. 1 § 1 Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
Art. 1 § 1 Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
Kundmachungen zu
Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
×
alle §§
Art. 1 § 1
Art. 1 § 2
Art. 2
Art. 3
×
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 467/1992
Bundesgesetz
kundgemacht 31.07.1992
467. Bundesgesetz: Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
Vorübergehende Maßnahmen für die Anhaltung in Untersuchungshaft und im Strafvollzug
neu