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BGBl. II Nr. 474/2010

kundgemacht 27.12.2010 RIS↗
Neuverblisterungsbetriebsordnung sowie Änderung der Apothekenbetriebsordnung 2005
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der eine Verordnung betreffend Betriebe, die Arzneimittel neuverblistern und in Verkehr bringen (Neuverblisterungsbetriebsordnung) erlassen und die Apothekenbetriebsordnung 2005 geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 474/2010× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Neuverblisterungsbetriebsordnung neu § 0↗RIS↗
Art. 1 § 24neu
in Kraft ab 01.01.2011 · idF BGBl. II Nr. 474/2010 Art. 1 § 24↗RIS↗

Wartungs- und Kalibrierungsprogramm

Paragraph 24,

Ein Wartungs- und – sofern für die Arzneimittelsicherheit erforderlich – Kalibrierungsprogramm, das schriftliche Anweisungen über Wartung, Kalibrierung und Überprüfungen der Ausrüstung einschließlich Zubehör und Werkzeug zu enthalten hat, ist schriftlich zu erstellen und im Betrieb aufzubewahren. Die Anweisungen haben insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:

  1. Ziffer eins
    Festlegung der Verantwortlichkeit für Wartung und Kalibrierung,
  2. Ziffer 2
    Wartungs- und Kalibrierungspläne, und
  3. Ziffer 3
    eine detaillierte Beschreibung der für die Wartungs- und Kalibrierungsverfahren verwendeten Methoden, Ausrüstung und Materialien sowie eine Beschreibung der Vorgangsweise bei der Zerlegung und beim Zusammenbau der Ausrüstung, soweit dies für Wartung und Kalibrierung erforderlich ist.