Annahme und Kontrolle der Lieferungen der Arzneimittel und des Verpackungsmaterials,
BGBl. II Nr. 474/2010
Neuverblisterungsbetriebsordnung sowie Änderung der Apothekenbetriebsordnung 2005
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der eine Verordnung betreffend Betriebe, die Arzneimittel neuverblistern und in Verkehr bringen (Neuverblisterungsbetriebsordnung) erlassen und die Apothekenbetriebsordnung 2005 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 25neu
Lagerung und Lieferung
Paragraph 25,
In schriftlichen Verfahrensbeschreibungen sind die Arbeitsgänge festzulegen, die die Qualität der Arzneimittel beeinflussen können, insbesondere über
- Ziffer eins
- Ziffer 2Lagerung im Rahmen des Neuverblisterungsprozesses,
- Ziffer 3Aufzeichnungen der Lagerungsbedingungen (einschließlich Temperaturmessungen und – sofern hinsichtlich Produktqualität relevant – Luftfeuchtigkeitsmessungen),
- Ziffer 4Dokumentation der Neuverblisterungsaufträge,
- Ziffer 5Zurücksendung von Blisterchargen,
- Ziffer 6Rückrufpläne, und
- Ziffer 7Transportbedingungen.