Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2007 in Kraft. Auf Arbeitsverhältnisse, deren vertraglich vereinbarter Beginn vor dem 1. Juli 2007 liegt, ist dieses Bundesgesetz nur dann anzuwenden, wenn dies schriftlich vereinbart wird.
BGBl. I Nr. 33/2007
Hausbetreuungsgesetz - HBeG und Änderung der Gewerbeordnung 1994
Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden (Hausbetreuungsgesetz - HBeG) und mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 8neu
4. Abschnitt
In-Kraft-Treten und Vollziehung
Paragraph 8,
- Absatz 2,Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der/die Bundesminister/in für Wirtschaft und Arbeit betraut.