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BGBl. III Nr. 44/2008

kundgemacht 21.04.2008 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Kundmachung BGBl. III Nr. 44/2008× zu Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei) neu § 0↗RIS↗
Art. 10neu
in Kraft ab 01.05.2008 · idF BGBl. III Nr. 44/2008 Art. 10↗RIS↗

Artikel 10

Besuche

(1) Besuchern aus dem Herausgeberstaat wird im Empfängerstaat nur im notwendigen Ausmaß und nur mit Erlaubnis der zuständigen staatlichen Stelle Zugang zu klassifizierten Informationen sowie zu Einrichtungen, in denen klassifizierte Informationen bearbeitet oder aufbewahrt werden, gewährt. Die Erlaubnis wird nur solchen Personen erteilt, die aufgrund des auf sie anwendbaren innerstaatlichen Rechts zum Zugang zu klassifizierten Informationen der jeweiligen Klassifizierungsstufe

ermächtigt sind.

(2) Besuchsanträge sind nach Möglichkeit mindestens zwei Wochen vor Besuchsbeginn bei der zuständigen staatlichen Stelle des Empfängerstaates zu stellen. Die zuständigen staatlichen Stellen teilen einander die Einzelheiten des Besuchs mit und gewährleisten den Schutz personenbezogener Daten.

(3) Besuchsanträge müssen in englischer Sprache gestellt werden und insbesondere folgende Angaben enthalten:

  1. Litera a
    Besuchszweck sowie vorgesehenes Besuchsdatum;
  2. Litera b
    Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort sowie die Pass- oder Personalausweisnummer des Besuchers;
  3. Litera c
    Staatsangehörigkeit des Besuchers;
  4. Litera d
    Funktion des Besuchers und Name der Stelle, die er vertritt;
  5. Litera e
    Grad der Ermächtigung des Besuchers für den Zugang zu klassifizierten Informationen;
  6. Litera f
    Stellen, Ansprechpartner und Einrichtungen, die besucht werden sollen.