Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 44/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2008,
Inkrafttretensdatum
01.05.2008
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 44/2008
Ratifikationstext
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. Mai 2008 in Kraft.Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, mit 1. Mai 2008 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung
und
die Regierung der Slowakischen RepublikDie Österreichische Bundesregierung, und, die Regierung der Slowakischen Republik
(im weiteren „Vertragsparteien“ genannt),
in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und der anderen Vertragspartei übermittelt werden,
von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die auf jede Zusammenarbeit, die den Austausch oder die Herstellung solcher Informationen mit sich bringt, Anwendung findet,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Dokumentnummer
NOR30006418