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BGBl. III Nr. 140/2011

kundgemacht 08.09.2011 RIS↗
Durchführungsprotokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Föderation zur Durchführung des Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft über die Rückübernahme vom 25. Mai 2006
Durchführungsprotokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Föderation zur Durchführung des Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft über die Rückübernahme vom 25. Mai 2006
Kundmachung BGBl. III Nr. 140/2011× zu Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F) ×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F) neu § 0↗RIS↗
Art. 10neu
in Kraft ab 03.06.2011 · idF BGBl. III Nr. 140/2011 Art. 10↗RIS↗

Artikel 10

Regelung von Streitfragen

Streitfragen hinsichtlich der Interpretation und Umsetzung der Bestimmungen des vorliegenden Durchführungsprotokolls werden durch Konsultationen und Verhandlungen zwischen den Parteien geregelt.