BGBl. III Nr. 48/2011
Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage
Urkunde zur Änderung des Übereinkommens zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO) samt Anlage
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10geändert
Artikel 10
Arbeitsprogramm
Der Rat stellt jedes Jahr auf der Grundlage eines Vorschlags des ERC von Vorschlägen der Versammlung und der Ausschüsse der CEPT ein Arbeitsprogramm für das ERO ECO mit einer Laufzeit von drei Jahren auf. Für das erste Jahr ist dieses Programm so detailliert festzulegen, daß dass der Haushaltsplan des ERO ECO für das Jahr aufgestellt werden kann.