BGBl. III Nr. 128/2015
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investition über die finanzielle Kooperation
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investition über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10
Zum Zwecke der Evaluierung der Verwendung der unter diesem Abkommen gewährten konzessionelle Kredite und der Nachhaltigkeit der entsprechenden Projekte, werden die Vertragsparteien die Bereitstellung aller für die Evaluierung, Überprüfung und Überwachung der Projekte notwendigen Unterlagen erleichtern.