Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 128/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2015,
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Langtitel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam vertreten durch das Ministerium für Planung und Investition über die finanzielle Kooperation
StF: BGBl. III Nr. 128/2015
Änderung
BGBl. III Nr. 77/2020 (Verlängerung)
Ratifikationstext
Das gegenständliche Abkommen ist gemäß seinem Art. 12 mit 1. August 2015 in Kraft getreten.Das gegenständliche Abkommen ist gemäß seinem Artikel 12, mit 1. August 2015 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Ministerium für Planung und Investitionen (Anm. 1), nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sindDie Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, vertreten durch das Ministerium für Planung und Investitionen Anmerkung eins, ), nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, sind
– in dem Wunsch, die bestehenden engen und freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu fördern,
– in dem Wunsch, die erfolgreiche Zusammenarbeit im finanziellen Bereich zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen,
wie folgt übereingekommen:
(____________
Anm. 1: gemäß BGBl. III Nr. 77/2020 jetzt Finanzministerium der Sozialistischen Republik Vietnam)Anmerkung eins, : gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2020, jetzt Finanzministerium der Sozialistischen Republik Vietnam)