Konsultativtagungen zum Antarktis-Vertrag werden unter Zugrundelegung derbesten verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Ratschläge
- Absatz a,in Übereinstimmung mit diesem Protokoll die allgemeine Politik für den umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt sowie der abhängigen und verbundenen Ökosysteme festlegen und
- Absatz b,Maßnahmen nach Artikel römisch neun des Antarktis-Vertrags zur Durchführung dieses Protokolls zu beschließen.