Absatz eins,Die Vollmacht zur Vertretung einer Partei bei einer Verhandlung ist spätestens bei Beginn der Verhandlung auszuweisen, soweit die Berufung auf eine erteilte Vollmacht nicht ausreicht.
BGBl. II Nr. 254/2021
Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtshofes 2021
Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtshofes 2021
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10
Parteien
(Zu Paragraphen 21 bis 24 VwGG 1985)
- Absatz 2,Bei der Verhandlung unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung kann der Ausweis der Vollmacht zur Vertretung einer Partei in einer für diese Form der Verhandlung geeigneten Weise erfolgen.