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BGBl. III Nr. 24/2026

kundgemacht 19.02.2026 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Kundmachung BGBl. III Nr. 24/2026× zu Rückübernahmeabkommen (Mongolei)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen (Mongolei) neu § 0↗RIS↗
Art. 10neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. III Nr. 24/2026 Art. 10↗RIS↗

Artikel 10

Anhänge

  1. Absatz eins,Details zur Durchführung dieses Abkommens sind in Anhang römisch eins geregelt.
  2. Absatz 2,Die Anhänge 1 bis 4 sind integraler Bestandteil dieses Abkommens.