Absatz eins,Details zur Durchführung dieses Abkommens sind in Anhang römisch eins geregelt.
BGBl. III Nr. 24/2026
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10
Anhänge
- Absatz 2,Die Anhänge 1 bis 4 sind integraler Bestandteil dieses Abkommens.