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BGBl. Nr. 288/1928

kundgemacht 06.11.1928 RIS↗
Entwurf eines Übereinkommens über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen
Kundmachung BGBl. Nr. 288/1928× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen (Nr. 18) über die Entschädigung aus Anlass von Berufskrankheiten neu § 0↗RIS↗
Art. 10neu
in Kraft ab 29.09.1928 · idF BGBl. Nr. 288/1928 Art. 10↗RIS↗

Artikel 10

Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.