BGBl. Nr. 288/1928
Entwurf eines Übereinkommens über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10
Der französische und der englische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise maßgebend.