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RGBl. Nr. 78/1868

kundgemacht 03.07.1868 RIS↗
Vertrag zwischen Sr. k. k. Apostolischen Majestät und Sr. Majestät dem Könige von Bayern, über den Anschluß der zur Grafschaft Tirol gehörigen Gemeinde Jungholz an das bayerische Zoll- und indirecte Steuersystem
Kundmachung RGBl. Nr. 78/1868× zu Anschluß Jungholz an das bayerische Zoll- und indirekte Steuersystem (Deutschland)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Anschluß Jungholz an das bayerische Zoll- und indirekte Steuersystem (Deutschland) neu § 0↗RIS↗
Art. 10neu
in Kraft ab 03.05.1868 · idF RGBl. Nr. 78/1868 Art. 10↗RIS↗

Artikel 10.

Seine kaiserlich-königliche Apostolische Majestät treten hiedurch bezüglich des in Frage stehenden Gebietstheiles dem zwischen den Gliedern des Zollvereines zum Schutze ihres gemeinschaftlichen Zollsystems gegen den Schleichhandel und ihrer inneren Verbrauchsabgabe gegen Defraudationen unterm 11. Mai 1833 abgeschlossenen Zollcartel bei.

Die Bestimmungen dieses Zollcartels sollen auch auf die in dem Artikel 4 gegenwärtigen Vertrages genannten Steuern volle Anwendung finden.