Änderung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen (in der vom Ständigen Ausschuss am 9. Jänner 2001 angenommenen Fassung)
Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen15
813. Abänderungen zu Artikel 10 und 12 des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen2
346. Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen samt Anhängen I und II
Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständenneu