BGBl. Nr. 245/1957
245. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Amtshaftung aus Handlungen von Organen des einen in grenznahen Gebieten des anderen Staates.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Amtshaftung aus Handlungen von Organen des einen in grenznahen Gebieten des anderen Staates.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel 11
Durch das Außerkrafttreten eines der in der Präambel angeführten Abkommen wird die Wirksamkeit des vorliegenden Abkommens für den Bereich der übrigen in der Präambel angeführten Abkommen nicht berührt.
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit ihrem Siegel versehen.
GESCHEHEN in doppelter Ausfertigung zu Bonn am 14. September 1955.