Absatz eins,Die österreichische und die ungarische Ein- und Ausgangsabfertigung werden im Bahnhof Pamhagen vorgenommen.
BGBl. Nr. 327/1993
327. Vereinbarung zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn zur Durchführung des Abkommens über die Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK UNGARN ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS ÜBER DIE GRENZABFERTIGUNG IM EISENBAHNVERKEHR
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel 11
- Absatz 2,Die Zone umfaßt für die ungarischen Bediensteten im Bahnhof Pamhagen:
- Strichaufzählungdie der ungarischen Seite im österreichischen Zollhaus, Bahnstraße 44, in der westseitig im Erdgeschoß gelegenen Dienstwohnung zur Verfügung gestellten Diensträume;
- Strichaufzählungdie Geleise und Bahnsteige im gesamten Bahnhofsbereich;
- Strichaufzählungdie Verbindungswege.