BGBl. III Nr. 50/2012
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Durchführungsprotokoll)
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Durchführungsprotokoll)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel 11
(Schlussbestimmungen)
(1) Dieses Durchführungsprotokoll tritt nach Unterzeichnung am ersten Tag nach der Notifizierung an den Gemeinsamen Rückübernahmeausschuss gemäß Artikel 19 Absatz 2 des Rückübernahmeabkommens in Kraft.
(2) Im Fall des Außerkrafttretens des Rückübernahmeabkommens tritt gleichzeitig auch dieses Durchführungsprotokoll außer Kraft.
(3) Dieses Durchführungsprotokoll kann jederzeit schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. In diesem Falle tritt es drei Monate ab dem Tag des Einlangens der schriftlichen Kündigung außer Kraft.
Geschehen zu Wien, am 22.02.2011, in zwei Urschriften, jede in deutscher, den Amtssprachen Bosnien und Herzegowinas (Bosnisch, Kroatisch, Serbisch) und in englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Im Falle von Auslegungsunterschieden ist die englische Sprachfassung maßgeblich.