BGBl. III Nr. 21/2016
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in konsularischen Angelegenheiten
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
KAPITEL 4
FINANZEN UND GEBÜHREN
Artikel 11
Gebühren für konsularische Dienstleistungen und den ordentlichen Verwaltungsaufwand
Die Vertretungen heben die, nach den für die jeweiligen Vertragsparteien maßgebenden nationalen Bestimmungen, vorgeschriebenen Konsulargebühren und -tarife ein.