Ernennung des Präsidenten und des Geschäftsführenden Direktors der Stiftung,
BGBl. III Nr. 111/2020
Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
ARTIKEL 11
Befugnisse des Stiftungsrats
Der Stiftungsrat der EU-LAK-Stiftung hat folgende Befugnisse:
- Litera a
- Litera bAnnahme der allgemeinen Leitlinien für die Arbeit der Stiftung, Festlegung der operativen Prioritäten und der Geschäftsordnung der Stiftung sowie Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht, insbesondere für die Außenfinanzierung,
- Litera cGenehmigung des Abschlusses des Sitzabkommens sowie etwaiger sonstiger Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Stiftung mit lateinamerikanischen und karibischen Staaten und EU-Mitgliedstaaten über Vorrechte und Immunitäten möglicherweise schließt,
- Litera dAnnahme des Haushaltsplans und des Statuts der Bediensteten auf der Grundlage eines Vorschlags des Geschäftsführenden Direktors,
- Litera eGenehmigung von Änderungen der Organisationsstruktur der Stiftung auf der Grundlage eines Vorschlags des Geschäftsführenden Direktors,
- Litera fAnnahme eines Mehrjahresarbeitsprogramms mit einem mehrjährigen Haushaltsvoranschlag (im Prinzip für vier Jahre) auf der Grundlage des vom Geschäftsführenden Direktor vorgelegten Entwurfs,
- Litera gAnnahme des Jahresarbeitsprogramms, einschließlich der Projekte und Tätigkeiten für das kommende Jahr, auf der Grundlage eines vom Geschäftsführenden Direktor vorgelegten Entwurfs und des Mehrjahresprogramms,
- Litera hAnnahme des jährlichen Haushaltsplans für das folgende Jahr,
- Litera iGenehmigung der Kriterien für das Monitoring und die Rechnungsprüfung sowie für die Berichterstattung über die Projekte der Stiftung,
- Litera jAnnahme des Jahresberichts und des Jahresabschlusses der Stiftung für das Vorjahr,
- Litera kBeratung und Handlungsempfehlungen für den Präsidenten und den Geschäftsführenden Direktor,
- Litera lVorschlagen von Änderungen dieses Übereinkommens an die Vertragsparteien,
- Litera mBewertung der Entwicklung der Tätigkeit der Stiftung und Einleitung von Maßnahmen auf der Grundlage der Berichte des Geschäftsführenden Direktors,
- Litera nBeilegung etwaiger Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens und seiner Änderungen,
- Litera oAbberufung des Präsidenten und/oder des Geschäftsführenden Direktors,
- Litera pGenehmigung der Gründung von strategischen Partnerschaften,
- Litera qGenehmigung des Abschlusses von Übereinkünften oder Rechtsinstrumenten, die nach Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe i ausgehandelt wurden.