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BGBl. III Nr. 24/2026

kundgemacht 19.02.2026 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)
Kundmachung BGBl. III Nr. 24/2026× zu Rückübernahmeabkommen (Mongolei)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen (Mongolei) neu § 0↗RIS↗
Art. 11neu
in Kraft ab 01.01.2026 · idF BGBl. III Nr. 24/2026 Art. 11↗RIS↗

Artikel 11

Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen

Dieses Abkommen lässt Rechte und Pflichten aus anderen internationalen Abkommen und Mitgliedschaften in supranationalen und internationalen Organisationen unberührt.