Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Datum des Eingangs der letzten schriftlichen Mitteilung in Kraft, mit der die Parteien einander auf diplomatischem Wege informiert haben, dass alle für sein Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
BGBl. III Nr. 85/2026
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien betreffend die Rechtsstellung der Truppen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien betreffend die Rechtsstellung der Truppen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel römisch elf
Schlussbestimmungen
- Absatz 2,Dieses Abkommen bleibt fünf Jahre lang in Kraft und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr.
- Absatz 3,Dieses Abkommen kann jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich geändert oder ergänzt werden.
- Absatz 4,Dieses Abkommen kann von jeder Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei auf diplomatischem Wege gekündigt werden. In diesem Fall tritt das Abkommen zwei Monate nach dem Datum des Eingangs der entsprechenden Kündigungsmitteilung außer Kraft.
Geschehen in Amman am 22. April 2026 in zwei Ausfertigungen in der englischen Sprache.